In den Sommermonaten stellt sich immer wieder die Frage, ob und in welchem Ausmaß das Grillen auf dem Balkon erlaubt ist.
Grundsätzlich lässt die Hausordnung der Wohnungsbau Rupertiwinkel eG das Grillen auf Elektrogrills zu.
Maßstab für die Beurteilung einer Belästigung durch Rauch und Gerüche sind die einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Regelungen. Hierbei muss immer im Einzelfall entschieden werden. Eine allgemeinverbindliche Norm besteht nicht.
Im Sinne einer guten Nachbarschaft sollten insbesondere beim Thema „Grillen auf dem Balkon" Rücksichtnahme, Verständnis und Toleranz die Leitgedanken sein.