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Organe der Wohnungsbau Rupertiwinkel eG

Die Wohnungsbau Rupertiwinkel eG ist eine Genossenschaft und besteht aus folgenden Organen:

Vorstand

Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Hierzu gehört die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes. Der Vorstand hat die dazu notwendigen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen rechtzeitig zu planen und durchzuführen.

Daneben ist der Vorstand für ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen verantwortlich. Er hat entsprechend der gesetzlichen Vorschriften nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres den Jahresabschluss aufzustellen.

Außerdem entscheidet der Vorstand über die Zulassung von Mitgliedern. Die Führung der Mitgliederliste nach Maßgabe des Genossenschaftsrechts fällt ebenso in sein Aufgabengebiet.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat fördert und überwacht den Vorstand in seiner Geschäftsführung.

Um seine Aufgaben zu erfüllen, hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Vorschläge des Vorstands für die Verwendung eines Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages zu prüfen. Vor Feststellung des Jahresabschlusses hat der Aufsichtsrat der Mitgliederversammlung darüber Bericht zu erstatten.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist die Versammlung sämtlicher Mitglieder der Genossenschaft. Diese Versammlung wird auch Generalversammlung genannt.

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören u. a. die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, die Beschlussfassung über Satzungsänderungen, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrates.

Die Mitgliederzahl der Wohnungsbau Rupertiwinkel eG liegt derzeit bei ca. 1.200.

 

Zuständiger Prüfungsverband:

Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V.
Stollbergstr. 7
80539 München

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